Eltern

Anregungen, Fragen, Hinweise und Kritik bitte an die E-Mail-Adresse:

schulpflegschaft@essen-dbg.de

Eltern wirken in der Schule direkt oder durch ihre Vertreter in den Mitwirkungsorganen mit. Zu den wichtigsten Gremien zählen die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft, die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

Mitwirkung beinhaltet das Recht auf Entscheidung oder Beteiligung, Anhörungs-, Beratungs-, Anregungs- und Vorschlagsrechte und das Recht auf Information. 

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Schullebens, nicht nur in den offiziellen Gremien, sondern bei vielen Initiativen und Aktionen im Laufe des Schuljahres.

Die Schulmitwirkung wird geregelt durch die Mitwirkungsordnung der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos. Die Inhalte der folgenden Seiten sind dieser Mitwirkungsordnung entnommen.

Ergänzend sei auch auf die Allgemeinen Informationen zur Schulmitwirkung des Landes NRW verwiesen, denen unsere eigene Mitwirkungsordnung allerdings voransteht.

Die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern. Dazu gehört der Informations- und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Mitglieder der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaften sind die Eltern der Schüler der Klasse, mit beratender Stimme der Klassenlehrer bzw. Jahrgangsstufenleiter.

Die Pflegschaften wählen aus dem Kreis der Eltern mit dem Beginn des Schuljahres für dessen Dauer einen Vorsitzenden und den Stellvertreter.

Die Pflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse bzw. Jahrgangsstufe beteiligt. Sie berät Angelegenheiten, die die Klasse bzw. Jahrgangsstufe betreffen.

Die Eltern haben für jeden von ihnen vertretenden Schüler eine Stimme.

Der Schulleiter und die übrigen Lehrer der Klasse bzw. Jahrgangsstufe sind berechtigt, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den gewählten Eltern der Klassenpflegschaften zusammen. Diese wählen ihre Vorsitzenden. 

Die gewählten Schulpflegschaftsvorsitzenden

Gruppenbild der Vorsitzenden der Schulpflegschaft am Don-Bosco-Gymnasium

Tanja Mlakar (2. Vorsitzende), Michael Könen (1. Vorsitzender), Nadine Kiilsgaard (3. Vorsitzende)

Aufgaben und Ziele der Schulpflegschaft am Don-Bosco-Gymnasium

Die formelle Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Vertretung der Interessen der SchülerInnen durch die Eltern gegenüber der Schule und dem Schulträger. Darüber hinaus engagieren sich die Schulpflegschaft und zahlreiche aktive Eltern, um das Schulleben vielfältig mitzugestalten und zu bereichern. Dies geschieht unter anderem durch folgende Aktivitäten:

  • Ansprechpartner für Eltern bei Fragen oder Problemen sowie Bindeglied zur Schulleitung
  • Organisation von zwei Schulpflegschaftssitzungen pro Schuljahr gemeinsam mit dem Schulträger, der Schulleitung, dem Förderverein und der Schülervertretung als Forum für Information und Austausch
  • Regelmäßige Treffen und Gespräche mit Schulleitung und Schulträger, um wichtige Anliegen im persönlichen Austausch direkt abzustimmen und zu klären
  • Kontinuierlicher Austausch mit weiteren Schulpflegschaften
  • Aktive Mitwirkung in der Schulkonferenz und in Beiratssitzungen
  • Erweiterte Mitgliedschaft im Vorstand des Fördervereins
  • Aktive Teilnahme und organisatorische Unterstützungen bei sonstigen schulischen Veranstaltungen

Bei Problemen mit Lehrern, Mitschülern der eigenen Kinder oder Unterricht gibt es folgende Ansprechpartner:

  • betroffener Lehrer (immer der erste Ansprechpartner!)
  • Klassenlehrer
  • Stufenkoordinator
  • Vertrauenslehrer 
  • Beratungslehrer 
  • Klassenpflegschaftsvorsitzende 
  • Schulpflegschaftsvorsitzende

 Die Schülervertreter sind auch Ansprechpartner der Schüler. 

Ist es aus bestimmten Gründe für Sie nicht möglich, ein Gespräch mit dem betroffenen Lehrer/ Klassenlehrer zu führen, können Sie sich jederzeit an die Schulpflegschaftsvorsitzenden um Unterstützung wenden.

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium in der Schule.

An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Die Schulkonferenz hat bis zu 1000 Schülern 18 Mitglieder. Mitglieder der Schulkonferenz an Schulen mit Sekundarstufe I und II sind Vertreter der Lehrer, Eltern und der Schüler im Verhältnis:

Lehrer  Eltern  Schüler

 2     :     1     :      1

Lässt sich die Zahl der Vertreter der Eltern und Schüler nicht nach diesem Verhältnis aufteilen, so erhöht sich die Zahl der Mitglieder der Schulkonferenz bis zu der Zahl, die im Verhältnis der Zahlen aufteilbar ist.

Die Schulkonferenz setzt sich wie folgt zusammen:

  • 5 Vertreter/innen der Eltern
  • 5 Vertreter/innen der Schüler
  • 10 Vertreter/innen der Lehrer incl. Schulleiter und Vertreterin

Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Schulleiters den Ausschlag.

Die Vertreter der Lehrer werden von der Lehrerkonferenz; die Vertreter der Eltern von der Schulpflegschaft und die Vertreter der Schüler vom Schülerrat für die Dauer eines Schuljahres gewählt.

Die Vertreter der Eltern bestehen aus dem Schulpflegschaftsvorstand und weiteren gewählten Teilnehmers aus der Schulpflegschaft.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet die Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend die Eltern betreffen. Sie kann die Schule betreffende Angelegenheiten erörtern und Vorschläge unterbreiten, insbesondere...

  • zur Ausgestaltung des Schulprofils
  • zur Schulorganisation
  • zu Planung, Gestaltung und Finanzierung von Schulveranstaltungen

Mitglieder der Fachkonferenz sind alle Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. An den Sitzungen der Fachkonferenzen können als Mitglieder mit beratender Stimme je zwei Vertreter der Eltern und der Schüler teilnehmen.

Die Fachkonferenzen entscheiden in ihrem Fach insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit sowie Leistungsbewertung; sie geben der Lehrerkonferenz insbesondere Anregungen zur Einführung  oder Abschaffung von Lernmitteln.

Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertreter der Fachkonferenzen in ihrer ersten Sitzung des Schuljahres.